Reglement Volleyball Stadtmeisterschaft


  1. Organisation 
  2. Spielregeln
  3. Spielmodus
  4. Durchführungsmodus
  5. Spielberechtigung
  6. Spielverschiebungen
  7. Mehrere Teams pro Verein
  8. Spieler-Kontrolle
  9. Joker-Lizenz
  10. Bekleidung
  11. Ball & Netz
  12. Matchblatt
  13. Rangierung
  14. Auf-und Abstieg
  15. Forfait
  16. Proteste
  17. Schiedsrichter / Schreiber
  18. Gebühren und Bussen
  19. Versicherung Anhang: Gebühren und Bussenordnung

1. Organisation

Die Stadtmeisterschaft ist eine Organisation von verschiedenen Damen-Volleyball-Mannschaften aus der Region Chur und Umgebung.

 

2. Spielregeln

Für den Spielbetrieb sind die zum Zeitpunkt der Meisterschaft gültigen Volleyballregeln von Swiss Volley (SVBV, www.swissvolley.ch) verbindlich. Anderslautende oder ergänzende Regeln bestimmt dieses Reglement.

  • Wichtige Änderungen ab Saison 2013/2014:
  1. Übertritt wird bereits schon ab einer „Zehe“ gepfiffen = FEHLER!
  2. Erste Bälle, egal ob Service-Abnahme od. Angriff, werden nie als geführt gepfiffen = ERLAUBT!
  3. Netzberührungen werden nicht mehr abgepfiffen bzw. nur noch jene Netzberührungen, welche das obere weisse „Netzband/Netzkante“ betreffen.

3. Spielmodus

Die Meisterschaft wird in zwei verschiedenen Kategorien (Damen A und Damen B) ausgetragen. Jede Kategorie trägt eine Vor-und Rückrunde aus. Über den Modus und allfällige Änderungsvorschläge entscheidet die Mehrheit der Teamverantwortlichen an der jährlichen Saisonabschluss-Sitzung.

 

4. Durchführungsmodus

Die Spielpläne werden bis Ende August von den Spielplan-Verantwortlichen erstellt und den Teamverantwortlichen zugestellt. Notwendige Spielverschiebungen müssen so früh wie möglich vom verursachenden Team geregelt und gemeldet werden, inklusive Aufgebot des Schiedsrichters.

 

5. Spielberechtigung

Die gemeldeten Spielerinnen sind grundsätzlich nur für ein Team spielberechtigt (Ausnahmen siehe unter Punkt 8). Es dürfen lizenzierte Spieler des SVBV eingesetzt werden, sofern sie nicht höher als in der 3. Liga spielen. Trifft eine Spielerin nach offiziellem Spielbeginn ein, ist sie ab dem nächsten Satz spielberechtigt. Gegner und Schiedsrichter müssen darüber informiert sein.

 

6. Spielverschiebungen

Die Mannschaft, die eine Spielverschiebung beantragt, hat rechtzeitig mit der gegnerischen Mannschaft Kontakt aufzunehmen und die Meisterschaftsleitung über die Verschiebung zu informieren. Einziger Grund für eine Spielverschiebung ist, wenn ein Team nicht mit 6 Spielerinnen antreten kann oder höhere Gewalt (Unfall, Unwetter) bei der Anreise. Das Team, das eine Spielverschiebung beantragt, muss dem Gegner zwei Termine für ein neues Spieldatum zur Auswahl anbieten. Das Team, das eine Spielverschiebung beantrag, ist verpflichtet, den aufgebotenen Schiri rechtzeitig über die Absage und rechtzeitig über den neuen Spieltermin zu informieren. Ist der ursprünglich aufgebotene Schiri am neu festgesetzten Termin verhindert, ist es Aufgabe des verursachenden Teams, einen anderen Schiri zu finden.

 

7. Mehrere Teams pro Verein

Grundsatz: Es dürfen mehrere Teams je Verein gemeldet sein. Wenn in der gleichen Kategorie ein Verein mit zwei Mannschaften vertreten ist, müssen diese Mannschaften das Vor-und Rückrundenspiel anfangs der Meisterschaft, vor ihren übrigen Spielen, austragen.

 

8. Spieler-Kontrolle

Vor dem Spiel müssen die Lizenzen dem Schiedsrichter zur Kontrolle abgegeben werden. Der Schiedsrichter kontrolliert, ob alle anwesenden Spielerinnen im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Spielerinnen ohne gültige Lizenz sind nicht spielberechtigt.

 

9. Joker-Lizenz

Jede Mannschaft besitzt eine Joker-Lizenz. Diese Joker-Lizenz ist für die 5., 6. oder 7. Spielerin der Mannschaft einzusetzen. Sobald die Joker-Lizenz zum Einsatz kommt, müssen auf deren Rückseite Datum und Name der Spielerin vom Schiedsrichter eingetragen werden. Spielerinnen dürfen unbeschränkt mit der Jokerlizenz eingesetzt werden --> Bedingung ist jedoch, dass die Joker-Lizenz einsetzende Mannschaft nicht mehr als mit sieben Spielerinnen zum Match erscheint und die mit der Joker-Lizenz spielende Volleyballerin nicht höher als in der Drittliga spielt!

 

10. Bekleidung

Die Teams müssen in einheitlichen Leibchen antreten. Die Leibchen müssen mit Nummern versehen sein.

 

11. Ball & Netz

Zum Einspielen müssen dem Gegner genügend Bälle in der Art des Matchballes zur Verfügung gestellt werden. Mit einem andern Matchball kann nur mit dem Einverständnis des Gegners gespielt werden. Die Netzhöhe beträgt 2.24 m. Der Schiedsrichter kontrolliert als erstes nach dem Eintreffen in der Halle die Netzhöhe, so dass der Heimmannschaft noch genügend Zeit bleibt, allfällige Netz-Korrekturen vor Beginn des Einsmashens vorzunehmen.

 

12. Matchblatt

Das Matchblatt wird vom Schiedsrichter ans Spiel mitgebracht. Die Matchblätter werden vor Beginn der Meisterschaft zusammen mit den Spielplänen und bestellten Lizenzen an die Teamverantwortliche zugestellt. Ein Ersatz-Matchblatt kann man auch von der Homepage www.stadtmeisterschaft.ch downloaden.

Nach dem Spiel unterschreiben die Captains beider Teams das Matchblatt. Anschliessend unterschreiben Schreiber und Schiedsrichter. Das Original des Matchblattes muss vom Schiedsrichter umgehend an den Verantwortlichen für die Resultate/Rangliste geschickt werden. Das kann auf dem normalen Postweg (bitte A-Post) aber auch auf dem elektronischem Weg (als Foto per MMS oder per WhatsApp oder als PDF oder Bild per E-Mail) passieren. Jede Mannschaft erhält je eine Kopie (Durchschlag) des Matchblattes.

 

13. Rangierung

Die Rangliste wird in der Reihenfolge nachstehender Kriterien erstellt:

  • nach Spielpunkten (Mannschaften, die ein Spiel mit 3:0 oder 3:1 Sätzen gewinnen, erhalten drei Punkte für einen Sieg. Die jeweiligen Verlierer erhalten keinen Punkt. Bei einem 3:2 Sieg erhält der Gewinner zwei Punkte und der Verlierer einen Punkt)
  • nach der höheren Anzahl an gewonnenen Spielen
  • nach Satzverhältnis aller Spiele (Quotient)
  • nach Ballverhältnis aller Spiele (Quotient)
  • nach direkter Begegnung

Die aktuellen Resultate und Ranglisten sowie Infos zur Stadtmeisterschaft sind auf der Homepage www.stadtmeisterschaft.ch abrufbar.

 

14. Auf-und Abstieg

An der Saisonabschluss-Sitzung vom 14. Juni 2007 wurde einstimmig beschlossen, dass ab Saison 2007/08 der Letzte der Kategorie A und der erste der Kategorie B zwei Enscheidungsspiele (Heim-und Auswärtsspiel) um den Verbleib respektive den Aufstieg in die Kategorie A bestreiten. Die Mannschaft, die nach beiden Spielen mehr Sätze gewonnen hat, spielt in der nächsten Saison in der Kategorie A. Bei Satzgleichstand aus beiden Entscheidungsspielen entscheidet der Ballquotient (Total der erzielten Punkte in allen Sätzen dividiert durch das Total aller abgegebenen Punkte in allen Sätzen). Ist auch der Ballquotient identisch, wird die Entscheidung in einem zusätzlichen, dritten Spiel gesucht. Um die Kategoriengrössen auszugleichen, können die Mannschaften an der Saisonabschluss-Sitzung Ausnahmen von diesem Modus festlegen.

 

15. Forfait

Ein Spiel gilt als forfait verloren:

a) wenn 15 Minuten nach offiziellem Spielbeginn ein Team nicht oder mit weniger als 5 Spielern anwesend ist.

b) wenn nicht einsatzberechtigte Spieler ohne Lizenz (Ausnahme Jokerlizenz) spielen.

Nicht auf Forfaitniederlage wird erkannt, wenn ein oder beide Teams ohne eigene Schuld am Antreten verhindert sind. In diesem Fall ist die Bestätigung einer amtlichen Stelle oder Vertrauensperson durch das Team einzuholen (Bahn, Polizei, Arzt, usw.). Das Forfaitresultat beträgt 3:0 (25:0; 25:0; 25:0), resp. 0:3 (0:25; 0:25; 0:25). Bei einem Forfaitresultat durch Nichterscheinen wird eine Busse verhängt.

 

16. Proteste

Ein Protest muss:

a) unmittelbar nach dem zu beanstandenden Vorfall dem Schiedsrichter mündlich gemeldet und nach Spielschluss bestätigt werden. Ein Protest, der reglementskonform angemeldet wurde, muss vom Schiedsrichter auf dem Matchblatt vermerkt werden.

b) innerhalb 48 Stunden nach dem Spiel (Datum Poststempel) schriftlich formuliert werden und an den Meisterschaftsverantwortlichen geschickt werden, mit gleichzeitiger Zahlung der Protestgebühr von 20 Franken.

Ein Protest wird nur behandelt, wenn Punkte a) und b) erfüllt sind. Der Vorstand entscheidet endgültig über den Protest.

 

17. Schiedsrichter / Schreiber

Mit dem Schiedsrichter-Einsatz ist auch der Schreiber-Einsatz verbunden.

Jedes Team ist verpflichtet, mindestens einen mit den nötigen Kenntnissen ausgebildeten Schiedsrichter zu stellen. Teams, die dies nicht erfüllen, sind gebeten, Ihren Schiedsrichtern die nötigen Kenntnisse mittels Aus-und Weiterbildung zu vermitteln. Die Schiedsrichter/Schreiber werden von den Spielplan-Verantwortlichen eingeteilt. Kann der Schiedsrichter das zugeteilte Spiel nicht leiten, muss er selber für Ersatz sorgen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters kann das Spiel durch eine von beiden Teams bestimmte Person geleitet werden. Sie erhält die Schiedsrichter – Entschädigung. Eine nachträgliche Anfechtung eines solchen Ersatz-Schiedsrichters ist in allen Fällen ausgeschlossen. Dem aus eigenem Verschulden nicht erscheinenden Schiedsrichters wird eine Busse von 40 Franken verrechnet.

18. Gebühren und Bussen

Umfang und Höhe werden vom Vorstand festgelegt. Eine Liste findet sich im Anhang zum Volleyball – Reglement.

19. Versicherung

Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers.

 

 

Chur, 17. September 2013

 

Der Vorstand der Stadtmeisterschaft:

Ursina Stoffel, Regula Ronner, Hugo Hafner

 

 

ANHANG zum Reglement Volleyball-Stadtmeisterschaft

Gebühren und Bussenordnung

 

Gebühren Startgeld für Teams Fr. 120.—
Gebühren Spielverschiebung / pro Spiel Fr. 50.--
Entschädigung Schiedsrichter pro Spiel (vor dem Spiel zu begleichen) Fr. 20.—
Protestgebühr Fr. 20.—
Bussen Forfaitniederlage durch unentschuldigtes Nichterscheinen
(20 Franken für Schiedsrichter, 30 Franken für Kasse Stadmeisterschaft)
Fr. 50.—
Rückzug eines angemeldeten Teams nach der Spielplansitzung Fr. 120.— (Startgeld)
Versäumnis Schiedsrichter Fr. 40.—

Gebühren und Bussen sind zu überweisen an die Kassierin der Stadtmeisterschaft
PC-Konto Nr. 90-791706-2, Stadtmeisterschaft Volleyball